Aktuelles Fachwissen und Arbeitshilfen

Wir stellen hier regelmäßig und digital wichtige Informationen und Neuigkeiten vor, die sich durch Gesetzgebungsverfahren und wichtige Änderungen im Datenschutz ergeben.

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Warnung vor betrügerischen Phishing-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen

Aktuell werden Phishing-Mails an Steuerpflichtige versendet, die dem ersten Anschein nach von einer offiziellen E-Mail-Adresse des Finanzministeriums stammen. Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Mails wurden nicht von den Finanzverwaltungen versendet. Pressemitteilung der niedersächsischen Finanzverwaltung

Die Nachrichten tragen den Betreff »Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO«, enthalten einen HTML-Anhang und beinhalten darüber hinaus keinerlei Kontaktdaten eines zuständigen Finanzamtes. Im Text der Mails wird auf einen PDF-Anhang verwiesen, bei dem es sich allerdings um eine HTML-Datei handelt, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passwortes auffordert.

Allen Betroffenen wird empfohlen, sowohl Anhänge als auch Verlinkungen nicht zu öffnen, nicht auf die Mails zu antworten und keine persönlichen oder betrieblichen Daten preiszugeben. Grundsätzlich fordern weder das Finanzministerium noch die Finanzämter über ein solches Format zu einer Eingabe eines Passwortes oder einer Zahlung auf. Darüber hinaus sind für Betriebsprüfungen ausschließlich die niedersächsischen Finanzämter zuständig.

Empfänger einer zweifelhaften E-Mail sollten diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

Beispiel der betrügerischen E-Mail

E-Rechnung 2027/2028 – Jetzt vorbereiten

Die gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung werden weiter ausgeweitet:

Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen. Ab dem 01.01.2028 gilt dies grundsätzlich für nahezu alle Unternehmen.

Mit der DATEV E-Rechnungsplattform können E-Rechnungen sicher, gesetzeskonform und automatisiert empfangen und direkt an DATEV Unternehmen online weitergeleitet werden.

Bitte beachten Sie: Für unsere zukünftige elektronische Rechnungsstellung benötigen wir nach Ihrer Registrierung Ihre PEPPOL-ID, TRAFFIQX®-ID sowie Ihre DATEV E-Rechnungspostfachadresse (…@in.e-rechnung.datev.de).

Weitere Informationen und die Registrierung finden Sie unter:
www.datev.de/e-rechnungsplattform

Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Umstellung.

Digitale Personalunterlagen werden ab 2027 Pflicht

Ab dem 01.01.2027 müssen Arbeitgeber entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen grundsätzlich elektronisch und revisionssicher aufbewahren. Die bisherigen Ausnahmeregelungen laufen nach aktuellem Stand Ende 2026 aus.

Betroffen sind insbesondere Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Sozialversicherungsunterlagen sowie weitere lohnrelevante Dokumente. Eine einfache Ablage in Dateiordnern genügt dabei regelmäßig nicht. Die Archivierung muss vollständig, nachvollziehbar und jederzeit prüfbar erfolgen.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen und ihre bestehenden Prozesse sowie die digitale Personalakte frühzeitig prüfen.

Wir beraten Sie gern zur praktischen Umsetzung und passenden digitalen Lösungen.

BStBK aktualisiert Hinweise zur Aufbewahrung von Steuerunterlagen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat Anfang 2026 ihren FAQ-Katalog zur digitalen Aufbewahrung überarbeitet. Die aktualisierten Hinweise befassen sich mit handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nach HGB, AO und GoBD und greifen zugleich zentrale datenschutzrechtliche Fragestellungen auf.

Die BStBK erinnert an die unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit vielfach eine einheitliche Aufbewahrung von mindestens zehn Jahren. Dabei können steuerrechtliche Ablaufhemmungen die Fristen zusätzlich verlängern.

Besondere Bedeutung misst der FAQ-Katalog der digitalen Aufbewahrung bei: Elektronisch erstellte und qualifiziert signierte Jahresabschlüsse sind als digitales Original aufzubewahren, während papiergebundene Originale grundsätzlich nicht durch ersetzendes Scannen ersetzt werden dürfen. Für sonstige Unterlagen bleibt eine GoBD-konforme Digitalisierung möglich.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht betont die BStBK das Spannungsverhältnis zwischen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach der DS-GVO. Löschungen dürfen demnach nicht automatisiert ohne vorherige Prüfung erfolgen. Zudem sind Datenzugriffe im Rahmen von Betriebsprüfungen zu begrenzen und nicht erforderliche personenbezogene Daten durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zu schützen.

Auch bei der Auslagerung von Daten an Drittlandsanbieter verweist die BStBK auf die Anforderungen der DS-GVO und die Folgen der Schrems-II-Rechtsprechung. Für Unternehmen und Steuerkanzleien unterstreichen die aktualisierten Hinweise damit die Notwendigkeit einer abgestimmten Aufbewahrungs-, Lösch- und Datenschutzstrategie.

Der Fragenkatalog ist hier zu finden.

Wichtige Änderungen bei DATEV-Auslandsüberweisungen und €-Eilüberweisungen

Ab 2026 ändern sich Funktionen in DATEV Zahlungsverkehr und DATEV Bank online. Auslandsüberweisungen werden künftig im XML-Format übermittelt und können nur noch mit IBAN und BIC erfasst werden. Zudem wird die Funktion „€-Eilüberweisung“ in DATEV Zahlungsverkehr zum 30.11.2026 eingestellt.

Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Zahlungsprozesse betroffen sind und ob erforderliche Bankdaten vollständig vorliegen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Sofortmeldung: Änderungen seit 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten Änderungen bei der Sofortmeldung zum Beschäftigungsbeginn. Arbeitgeber in bestimmten Branchen müssen neue Beschäftigte weiterhin spätestens bei Arbeitsaufnahme elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung melden.

Neu in den Kreis der sofortmeldepflichtigen Branchen aufgenommen wurden das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste. Nicht mehr unter die Sofortmeldepflicht fallen dagegen die Forstwirtschaft sowie das Fleischerhandwerk. Die Sofortmeldung bleibt unabhängig von Art und Umfang der Beschäftigung verpflichtend und ersetzt nicht die reguläre Sozialversicherungsanmeldung.

Für Unternehmen, die mit DATEV Personal in DATEV Unternehmen online arbeiten, kann die Sofortmeldung direkt im digitalen Mitarbeiterprozess ausgelöst und versendet werden. DATEV sieht hierfür eine integrierte Funktion zur Erstellung und Übermittlung der DEÜV-Sofortmeldung vor.

Sprechen Sie hierzu gerne Ihren zuständigen Lohnsachbearbeiter an – wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und dem optimalen Ablauf in Ihrem digitalen Lohnprozess.

DATEV Arbeitnehmer online – Lohnunterlagen einfach digital bereitstellen

Papierchaos war gestern: Mit DATEV Arbeitnehmer online stellen Sie die Lohn- und Gehaltsunterlagen Ihrer Mitarbeitenden einfach, sicher und digital bereit.

Ihre Beschäftigten erhalten ihre Abrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Nachweise jederzeit online abrufbar – ohne Druck, Versand oder Nachfragen.

Das bedeutet für Sie:

  • spürbare Entlastung in der Lohnabrechnung
  • weniger Rückfragen durch jederzeit verfügbaren Dokumentenzugriff
  • sichere, DSGVO-konforme Bereitstellung über DATEV
  • moderner, digitaler Service für Ihre Mitarbeitenden

Unser Tipp: Aktivieren Sie DATEV Arbeitnehmer online für Ihre Belegschaft und reduzieren Sie dauerhaft Ihren administrativen Aufwand im Lohnbereich.

Digitaler Start in die Zusammenarbeit – mit DATEV Onboarding

Sie möchten sich über eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei informieren oder prüfen lassen, ob wir Sie als Neumandat begleiten können? Mit DATEV Onboarding gelingt der Einstieg schnell und sicher – ganz ohne Papier.

Nach dem Erstkontakt erhalten Sie von uns eine Einladung per E-Mail. Für die Nutzung wird ein kostenloses DATEV-Konto benötigt, das einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse eingerichtet wird. Anschließend können erforderliche Angaben bequem digital übermittelt werden.

Weitere Informationen zu DATEV Onboarding (externe Seite)

Soweit Sie den externen Link nutzen, werden Sie auf die Website der DATEV eG weitergeleitet. Für Inhalte externer Seiten übernehmen wir keine Haftung. Es gelten die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Sprechen Sie uns gern an – wir prüfen gemeinsam die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit.