Aktuelle Steuernews, Fachwissen und Arbeitshilfen

Wir stellen hier regelmäßig und digital wichtige Informationen und Neuigkeiten zu steuerlichen Änderungen und Neuerungen vor, die sich durch Gesetzgebungsverfahren und wichtige Änderungen der Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung ergeben.

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Coronahilfen - Datencheck

Sie haben eine oder mehrere Finanzhilfen anlässlich der Corona-Krise erhalten?

Dann unterstützen Sie die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) in der E-Mail-Abfrage und vervollständigen Ihre Daten.

Nach der Mitteilungsverordnung des Bundes ist die IB gesetzlich verpflichtet, Daten über die gewährten Finanzhilfen den Finanzbehörden mitzuteilen. Hier fehlen ggf. noch Pflichtinformationen. Sollten Sie keine E-Mail von der IB erhalten, haben Sie Ihre Daten bereits vollständig hinterlegt. 

Bitte teilen Sie Ihre Angaben ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: Corona-Foerderung@ib-lsa.de mit.

Bitte beachten Sie, dass die Abfrage nur über die o.g. E-Mailadresse erfolgt. Angaben können über die direkte Antwort übermittelt werden. Es wird kein weiterführender Link verschickt.

Betriebsprüfung vorbereiten

Corona-Dokumentation

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für alle Betriebe noch immer deutlich spürbar und führen zu direkten Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben, erhöhen Kosten und beeinflussen Umsätze bei der Mehrzahl der Unternehmen.

Ungewöhnliche Zahlen wecken das Misstrauen des Betriebsprüfers. Die Dokumentation steuerlicher Besonderheiten unterstützt Sie bei der Nachvollziehbarkeit aller Besonderheiten im Geschäftsjahr 2020.

Die Notwendigkeit einer Berichterstattung hängt von der individuellen Betroffenheit des Unternehmens von den Auswirkungen der Coronapandemie auf die künftige Entwicklung ab.

Eine Dokumentation macht die Betriebszahlen im Coronajahr 2020 nachvollziehbarer.

Steuerlich relevante Besonderheiten beruhen auf besonderen Ereignissen, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. Viele Ereignisse bzw. Ursachen im Geschäftsjahr 2020 sind durch das Corona-Virus, dessen Ausbreitung sowie verordnete Maßnahmen zur Eindämmung aber auch der Abfederung wirtschaftlicher Folgen dominiert. 

Für eine betriebliche Besonderheit empfiehlt sich zu dokumentieren:
− Ereignis / Ursache
− Maßnahmen die ggf. als Reaktion darauf getroffen wurden
− Auswirkungen auf Umsatz / Kosten / Gewinn / Einnahmen / Ausgaben
− Dauer (Beginn und Ende)
− Belege / mitgeltende Unterlagen

Beispiele für steuerlich relevante betriebliche Besonderheiten sind u.a.

  • Bezug von Kurzarbeit
  • Bezug von Überbrückungshilfen
  • Steuerstundungen
  • Lockdown
  • Sperrstunden
  • Reisewarnungen und Beherbergungsverbote
  • Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Corona-Dokumentation 2020 ist als "lebendes" Dokument konzipiert - alle Entwicklungen und Hinweise können so kurzfristig aufgenommen werden. Eine Checkliste steuerlicher Besonderheiten steht hier online zur Verfügung und bündelt eine breite Sammlung möglicher Besonderheiten. Die Dokumentation aller Besonderheiten einschließlich aller mitgeltenden Unterlagen sollte auf Papier oder elektronisch während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) aufbewahrt werden. 
 

Wir empfehlen in der Corona-​Dokumentation auf Verlinkungen zu verzichten, da deren langfristige Validität nicht gewährleistet ist (Vorsicht vor Fehler 404).

Besser sind stattdessen Screenshots oder das Herunterladen verlinkter Dateien. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu steuerlich relevanten betrieblichen Besonderheiten und klären mit Ihnen zusammen, welche Ereignisse welchen Maßnahmen nach sich zogen und wie diese dokumentiert werden sollten.

Sprechen Sie uns an - Wir beraten sie gerne!

 

Die Landesverordnungen für Sachsen-Anhalt stehen hier zum Download zur Verfügung.

Aktuelle Veranstaltungen

Ab sofort bieten wir Ihnen persönliche Workshops an. Sichern Sie sich am besten noch heute einen Termin zu unserer ersten Veranstaltung.